Entsorgungshinweise
Batterie- und Entsorgungshinweise
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten und Batterien (bzw. Akkus) sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz (BattG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dazu verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:
1. Hinweise zur Batterieentsorgung (BattG)
Batterien und Akkumulatoren dürfen unter keinen Umständen im regulären Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückzugeben.
Sie können Altbatterien unentgeltlich an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Eine geeignete Rücknahmestelle in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise hier: https://www.stiftung-ear.de/de/themen/battg/ruecknahmestellen/freiwillige-ruecknahmestellen
Bedeutung der Symbole: Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass eine Entsorgung über den Hausmüll verboten ist. Befinden sich unter diesem Symbol bestimmte chemische Zeichen, haben diese folgende Bedeutung:
- Pb: Batterie/Akku enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd: Batterie/Akku enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg: Batterie/Akku enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
2. Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten (ElektroG)
Auch elektrische und elektronische Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Diese getrennte Sammlung ist notwendig, um umwelt- und gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern und gleichzeitig wertvolle Rohstoffe durch Recycling wiederzugewinnen.
Rückgabe von Altgeräten: Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe) zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie im Einzelhandel:
- Kleingeräte (Kantenlänge unter 25 cm): Jederzeit unentgeltlich und ohne den Neukauf eines Gerätes abgeben.
- Großgeräte (Kantenlänge über 25 cm): Beim Kauf eines neuen, gleichartigen Elektrogerätes (Eins-zu-eins-Austausch) unentgeltlich abgeben.
Ein Verzeichnis örtlicher Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
3. Wichtige Maßnahmen vor der Entsorgung
Bitte beachten Sie vor der Abgabe Ihres Altgerätes folgende Punkte:
- Entnahme von Batterien: Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an der Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Gerät getrennt werden. (Hinweis zu unseren Nachtlichtern: Der Akku ist hier in der Regel fest verbaut. Bitte versuchen Sie nicht, das Gerät gewaltsam zu öffnen, sondern entsorgen Sie das Gerät als Ganzes an der Sammelstelle).
- Löschen von persönlichen Daten: Jeder Endnutzer ist eigenverantwortlich dafür zuständig, eventuell vorhandene personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen (dies trifft auf unsere reinen Leuchtartikel in der Regel nicht zu, wird aber gesetzlich erwähnt).
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist Sie nochmals deutlich darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Hausmüll zu erfassen ist.